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   BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60   

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BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60 (https://dejure.org/1961,1506)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1961 - I ZR 13/60 (https://dejure.org/1961,1506)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1961 - I ZR 13/60 (https://dejure.org/1961,1506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 830
  • GRUR 1961, 545
  • DB 1961, 977
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu und die von ihm dabei in Bezug genommenen Ausführungen des Landgerichts, in denen u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa -, GRUR 1956, 550 - Tiefenfurter Bauernbrot - und GRUR 1958, 39 - Rosenheimer Gummimäntel - herangezogen werden, lassen auch einen Rechtsirrtum nicht erkennen.

    Denn wie die unmittelbar anschließenden Ausführungen des Berufungsurteils ergeben, hat das Berufungsgericht mit der beanstandeten Bemerkung lediglich dartun wollen, daß der Streitfall demnach in tatsächlicher Hinsicht von den Fällen der Cupresa-Entscheidung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] = GRUR 1955, 37) und der Silberal-Entscheidung (GRUR 1955, 251) abweiche, in denen die dort beanstandeten Bezeichnungen "Cupresa" und "Silberal" vom Hersteller bis zum Einzelhändler durchgängig in der gleichen Weise verwendet wurden und die Verantwortlichkeit der Hersteller daraus folgte, daß diese Bezeichnungen an sich irreführend waren.

  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Das die Abwehr künftiger Rechtsverletzungen bezweckende Unterlassungsbegehren der Klägerin kann aber schon dann gerechtfertigt sein, wenn rechtsverletzende Handlungen von Einzelhändlern - vorausgesetzt, daß die Kennzeichnungsgepflogenheiten der Beklagten für sie ursächlich sind - erst in Zukunft drohend bevorstehen (BGHZ 2, 394 - Widia/Ardia - BGH GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55 - GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflasche - u.ö.).
  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu und die von ihm dabei in Bezug genommenen Ausführungen des Landgerichts, in denen u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa -, GRUR 1956, 550 - Tiefenfurter Bauernbrot - und GRUR 1958, 39 - Rosenheimer Gummimäntel - herangezogen werden, lassen auch einen Rechtsirrtum nicht erkennen.
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Das die Abwehr künftiger Rechtsverletzungen bezweckende Unterlassungsbegehren der Klägerin kann aber schon dann gerechtfertigt sein, wenn rechtsverletzende Handlungen von Einzelhändlern - vorausgesetzt, daß die Kennzeichnungsgepflogenheiten der Beklagten für sie ursächlich sind - erst in Zukunft drohend bevorstehen (BGHZ 2, 394 - Widia/Ardia - BGH GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55 - GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflasche - u.ö.).
  • BGH, 17.09.1957 - I ZR 105/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts hierzu und die von ihm dabei in Bezug genommenen Ausführungen des Landgerichts, in denen u.a. die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa -, GRUR 1956, 550 - Tiefenfurter Bauernbrot - und GRUR 1958, 39 - Rosenheimer Gummimäntel - herangezogen werden, lassen auch einen Rechtsirrtum nicht erkennen.
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Die Vorinstanzen haben damit auf die Ausführungen der zwar nicht vom Berufungsgericht, aber vom Landgericht ausdrücklich angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Juli 1957 (GRUR 1958, 86 - "Ei fein" -) zurückgegriffen.
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Das die Abwehr künftiger Rechtsverletzungen bezweckende Unterlassungsbegehren der Klägerin kann aber schon dann gerechtfertigt sein, wenn rechtsverletzende Handlungen von Einzelhändlern - vorausgesetzt, daß die Kennzeichnungsgepflogenheiten der Beklagten für sie ursächlich sind - erst in Zukunft drohend bevorstehen (BGHZ 2, 394 - Widia/Ardia - BGH GRUR 1955, 411, 414 - Zahl 55 - GRUR 1957, 84, 86 - Einbrandflasche - u.ö.).
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 102/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60
    Denn wie die unmittelbar anschließenden Ausführungen des Berufungsurteils ergeben, hat das Berufungsgericht mit der beanstandeten Bemerkung lediglich dartun wollen, daß der Streitfall demnach in tatsächlicher Hinsicht von den Fällen der Cupresa-Entscheidung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] = GRUR 1955, 37) und der Silberal-Entscheidung (GRUR 1955, 251) abweiche, in denen die dort beanstandeten Bezeichnungen "Cupresa" und "Silberal" vom Hersteller bis zum Einzelhändler durchgängig in der gleichen Weise verwendet wurden und die Verantwortlichkeit der Hersteller daraus folgte, daß diese Bezeichnungen an sich irreführend waren.
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 1. Dezember 1960 (GRUR 1961, 195 - Medaillenwerbung) und vom 27. Juni 1961 (GRUR 1961, 545 - Hühnergegacker in Rundfunkwerbung), wonach eine beantragte Verkehrsbefragung dann durch zuführen sei und nicht durch die angebliche eigene Sachkunde der mit dem Streit befaßten Richter ersetzt werden könne, wenn es um einen auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen ausgerichteten Spezialartikel gehe.

    Dies aber genügt zu einer Verurteilung zur Unterlassung auch solchen Fabrikanten und Händlern gegenüber, denen bekannt ist, daß es sich bei skai um einen Kunststoff handelt (BGH GRUR 1961, 545 - Plastikfolie).

  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11

    Darlegungs- und Beweislast im Wettbewerbsprozess

    Denn sie hat durch eigenes Handeln eine Lage geschaffen, in der ihre Abnehmer in voraussehbarer Weise gegen Nr. 4 2. Alt. des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen würden (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Herstellers für Wettbewerbshandlungen des Einzelhändlers u.a. BGH GRUR 1962, 537 - Radkappe ; GRUR 1961, 545 - Plastic-Folien ; GRUR 2003, 624 - Kleidersack; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG Rdnr. 2.13c; Piper/Ohly/Sosnitza, 5.Aufl., § 8 UWG Rdnr. 132).
  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

    Das Berufungsgericht ist hier der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, wonach derjenige, der ein Erzeugnis auf den Markt bringt, über den Rahmen des § 13 Abs. 3 UWG hinaus auch für ein wettbewerbswidriges Verhalten der das Erzeugnis vertreibenden Einzelhändler in Anspruch genommen werden kann, wenn er den Wettbewerbsverstoß durch sein eigenes Verhalten gefördert oder, wie im vorliegenden Falle, sogar erst ermöglicht hat (BGH GRUR 1958, 86, 88 - Ei fein; BGH GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien).
  • BGH, 19.02.1965 - Ib ZR 45/63

    Hausierhandel mit Seife aus Versehrtenbetrieb - Gefühlsbetonte Werbung -

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Hersteller einer Ware auch dann unmittelbar aus § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch, genommen werden, wenn er den Wettbewerbsverstoß eines Einzelhändlers fördert oder sogar erst ermöglicht (BGH GRUR 1958, 86, 88 - Ei-fein; GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien; GRUR 1964, ob, 89 unter 4 - Verona-Gerät - für Rabattverstöße; ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdnr. 33 zu § 13 UWG).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 34/75

    Irreführung des Publikums durch unzulässige Schaufenstermiete - Voraussetzung

    Die Beklagte muß für die irreführende Werbung der Fachhändler, die von ihrem Angebot Gebrauch machen, über den Rahmen des § 13 Abs. 3 UWG hinaus nach den Vorschriften des allgemeinen Rechts und des Wettbewerbsrechts einstehen, da sie durch ihre Werbeaktion das rechtswidrige Verhalten der Einzelhändler veranlaßt und fördert (vgl. BGH GRUR 1961, 545, 547 - Plastic-Folien).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Auch die Möglichkeit solcher von den Einzelhändlern nicht gewollter, aber durch die Kennzeichnungsweise des Herstellers verursachter Irreführungen muß in Fällen der vorliegenden Art in Betracht gezogen werden (vgl. zu alledem BGH GRUR 1961, 545, 547 -Plastic-Folien; 1963, 539, 541 rechte Spalte - echt skai).
  • BGH, 08.11.1972 - I ZR 25/71

    Herstellung und Vertrieb von Kosmetika unter der Bezeichnung "TABAC-ORIGINAL" -

    So ist in dem Urteil "Radkappe" (BGH aaO), auf das sich das Berufungsgericht bezieht, sowie im Urteil "Plastic-Folien" (BGH GRUR 1961, 545, 547) der Unterlassungsanspruch gegen den Hersteller eines Erzeugnisses deshalb als begründet angesehen worden, weil der Hersteller nach der Lebenserfahrung damit rechnen müsse, daß - für die Letztabnehmer irreführende - Bestellnummern bzw. Lederbezeichnungen, die er seinen unmittelbaren Abnehmern gegenüber verwende, von diesen auch den Endverbrauchern gegenüber benutzt würden.
  • BGH, 02.02.1983 - I ZR 199/80

    Zulässigkeit der Werbung für Backhilfsmittel, die sich an die Fachkreise der

    So lag im Urteil vom 27.6.1961 (GRUR 1961, 545 = WRP 1961, 240 - Plastic-Folien -) der Annahme einer Irreführung auch der Endverbraucher durch lederähnliche Dessin-Bezeichnungen ("Box", "Saffian", "Juchten") für Plastic-Folien die tatsächliche Feststellung zugrunde, daß die Übernahme und Verwendung solcher vom Hersteller kreierter Dessin-Bezeichnungen auch in Verkaufsgesprächen des Einzelhandels sehr naheliege und diese Gefährdung vom Hersteller selbst eingeräumt worden sei; und im Falle des Urteils vom 21.6.1967 (GRUR 1968, 200 = WRP 1967, 440 - "Acrylglas" -) war - noch weitergehend - festgestellt worden, daß die Irreführung der Endverbraucher durch die Materialbezeichnung "Acrylglas" deshalb unvermeidbar war, weil der Begriff in Katalogen bzw. Prospekten verwendet wurde, deren Aushändigung an die (letztverbrauchenden) Kunden weithin üblich war.
  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 97/71

    Anspruch auf Löschung eines Zeichens - Begriff "Box" als typische

    Die Revision hält dem entgegen, nach dem Urteil "Plastic-Folien" (BGH GRUR 1961, 545) müsse davon ausgegangen werden, daß der Begriff "Box" eine typische Lederbezeichnung sei.
  • BGH, 18.11.1966 - Ib ZR 116/64

    Verletzung eines Ausstattungsrechts durch Anbringung des Hubertusbildes auf

    Der Unterlassungsanspruch der Klägerin ist daher auch aus diesem Grunde gerechtfertigt, zumal außerdem die Gefahr besteht, daß künftig auch andere Einzelhändler ebenfalls solche Werbeangaben machen (vgl. BGH GRUR 1961, 545, 546 f - Plastic-Folien).
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